Bestätigung der Gültigkeit der Schulvereinbarungen:

 

An den vorliegenden Vereinbarungen haben alle schulischen Gremien, die Schülervertretung, die Elternpflegschaft der Schule, die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz mitgearbeitet.

 

Letztendlich wurden sie durch die Schulkonferenz am 14.06.2011 genehmigt.

 

 Mit ihrer Unterschrift erkennen alle Betroffenen die Gültigkeit dieser Vereinbarungen an:

 

 ·        Die Schulleitung:

 

 ·        Der Lehrerrat stellvertretend für alle Lehrerinnen und Lehrer:

 

 ·        Der einzelne Schüler, die einzelne Schülerin:

 

 ·        Die Eltern oder Betreuer:

 

 

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